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   BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71   

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https://dejure.org/1972,260
BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71 (https://dejure.org/1972,260)
BAG, Entscheidung vom 01.03.1972 - 4 AZR 200/71 (https://dejure.org/1972,260)
BAG, Entscheidung vom 01. März 1972 - 4 AZR 200/71 (https://dejure.org/1972,260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Übung - Normative Wirkung - Einzelarbeitsverhältnis - Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133 § 157 § 242 § 611 Abs. 1; ZPO § 559

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1248
  • DB 1972, 1168
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 539/69

    Wiederholtes tatsächliches Verhalten - Verpflichtungswille - Tatsachenrichter -

    Auszug aus BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71
    für Heinrich Lehmann 1956, Seite 633 ff»; BAG AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).

    Das Revisionsgericht hat grundsätzlich nur zu prüfen, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar ist (BAG AP Nr. 30 zu § 133 BGB; AP Nr. 1, 2 zu § 157 BGB; AP Nr= 2 zu § 305 BGB; AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

  • BAG, 04.10.1957 - 1 AZR 31/56

    Arbeitsverhältnisse der Angestellten - Normative Beherrschung durch TO A -

    Auszug aus BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach denselben Auslegungsgrundsätzen der Nachprüfbarkeit der Auslegung von Einzelarbeitsverträgen stets dann nicht diese engen Grenzen gesetzt sind, wenn es sich um die Auslegung sog. typischer Verträge handelt (vgl. BAG 4, 340 = AP Nr. 7 zu § 1 TO.A; BAG 5, 122 = AP Nr. 31 zu § 3 TOoA ; AP Nr. 1 zu § 1 'TVG Tarifverträge: Rundfunk; AP Nr. 4 zu § 549 ZPO)o Soweit das Landesarbeitsgericht daher die gerade' durch eine betriebliche Übung typisierten Einzelarbeits bedingungen auslegt, kann das Revisionsgericht die Nachprüfung 15rei vornehmen und die typischen Vertragsklauseln gegebenen falls selbst auslegen.
  • BAG, 29.11.1957 - 1 AZR 59/55

    Geltung der TO A - Vergütungssätze - Tarifvertragliche Erhöhungen - Normen

    Auszug aus BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach denselben Auslegungsgrundsätzen der Nachprüfbarkeit der Auslegung von Einzelarbeitsverträgen stets dann nicht diese engen Grenzen gesetzt sind, wenn es sich um die Auslegung sog. typischer Verträge handelt (vgl. BAG 4, 340 = AP Nr. 7 zu § 1 TO.A; BAG 5, 122 = AP Nr. 31 zu § 3 TOoA ; AP Nr. 1 zu § 1 'TVG Tarifverträge: Rundfunk; AP Nr. 4 zu § 549 ZPO)o Soweit das Landesarbeitsgericht daher die gerade' durch eine betriebliche Übung typisierten Einzelarbeits bedingungen auslegt, kann das Revisionsgericht die Nachprüfung 15rei vornehmen und die typischen Vertragsklauseln gegebenen falls selbst auslegen.
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Aus ihr erwachsen mithin vertragliche Ansprüche, sofern und soweit die begünstigten Arbeitnehmer aus ihrer Sicht die tatsächliche Übung dahin verstehen durften, der Arbeitgeber habe sich binden wollen; sein Verhalten ist dann als rechtsgeschäftlich erhebliche, bindende Erklärung zu bewerten (vgl. z. B. Urteile vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAG 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; vom 10. Oktober 1984 - 5 AZR 302/82 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Das Revisionsgericht kann einen sog. typischen Arbeitsvertrag selbst frei auslegen; es ist nicht auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der Tatsachengerichte gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt oder wesentliche Umstände außer acht läßt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa BAG 4, 340 = AP Nr. 7 zu § 1 TOA; BAG 5, 122 = AP Nr. 31 zu § 3 TOA, BAG 8, 91, 96 f. = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe; Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 126/94

    Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage

    Da es sich um eine typische Erklärung handelt, kann sie vom Revisionsgericht voll nachgeprüft werden (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 650/90

    Vertragsstrafe für Vertragsbruch - Umfang der Haftung

    Es handelt sich um einen formularmäßig abgefaßten Arbeitsvertrag, der als sog. "typischer Vertrag" vom Revisionsgericht selbst ausgelegt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 280, 285 = AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953, zu II 2 a der Gründe; BAGE 42, 349, 356 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu § 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Senatsurteil vom 4. September 1964 - 5 AZR 511/63 - AP Nr. 3 zu § 339 BGB; Senatsurteil vom 14. Juni 1975 - 5 AZR 245/74 - AP Nr. 3 zu § 340 BGB).
  • BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73

    Tarifverträge - Metallindustrie - Gleichbehandlung - Einmalige Zuwendung -

    Bei der Beurteilung des rechtlichen Charakters der in § 2 Abs. 1 des Lohnabkommens (LTV) normierten, als "einmalige Zuwendung" bezeichneten Leistung des Arbeitgebers ist davon auszugehen, daß unter einer "Zuwendung" weder nach all gemeinem Sprachgebrauch noch im Sinne einer juristischen Terminologie eine Leistung mit bestimmter, ein für allemal fest stehender rechtlicher Qualifikation zu verstehen ist (vgl. Ur teil des Senats AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Daher kann auch von einer entsprechenden "betrieblichen Übung" nicht die Rede sein, die ohnehin für sich allein, ihren Bestand unterstellt keinen entsprechenden Rechtsanspruch erzeugen würde (vgl. Urteil des Senats AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98

    Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche

    Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen untypischen Vertrag, dessen Auslegung nach ständiger Rechtsprechung in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstoßen, ob eine gebotene Auslegung unterlassen wurde oder ob wesentliche Umstände des Falles bei der Auslegung nicht berücksichtigt worden sind (BAG 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 11; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1; 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164 [BAG 09.09.1992 - 5 AZR 236/92]).

    Typische Verträge sind nämlich nur solche, die in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend verwendet oder abgegeben werden, zB Arbeitsverträge, die lediglich auf einen Tarifvertrag verweisen sowie Formular- und Musterarbeitsverträge, die von Verbänden oder Behörden vorgegeben werden und durch eine betriebliche Übung bestimmte Einzelverträge (Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 73 Rn. 15; BAG 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - aaO).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

    Andererseits spricht wegen des lang andauernden, gleichförmigen und oft den gesamten Betrieb erfassenden Charakters der betrieblichen Übung viel dafür, wie bei Formularverträgen (BAG 18. Oktober 1972 - 4 AZR 482/71 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 3) die gefundenen Auslegungsergebnisse einer vollen revisionsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BAG 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 11 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 3).
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 336/95

    Personalrabatt im Konzern

    Da es sich um eine typische Erklärung handelt, kann sie vom Revisionsgericht voll nachgeprüft werden (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 558/90

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung - Bemessung des Weihnachtsgeldes

    Dabei kann das Revisionsgericht die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der durch die betriebliche Übung typisierten Einzelarbeitsbedingungen frei nachprüfen und die typischen Vertragsklauseln selbst auslegen (BAG Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Das Revisionsgericht hat grundsätzlich nur zu prüfen, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar ist (BAG Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - aaO).

  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 484/87

    Arbeitszeit: Anspruch auf Mehrarbeite kraft betrieblicher Übung

    Ob eine betriebliche Übung kraft stillschweigender einzelvertraglicher Vereinbarung in die einzelnen Arbeitsverhältnisse eingeht und die Inhalte der Arbeitsverträge ergänzt (so BAG Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, m.w.N.) oder ob sie - wie die neuere zivilrechtliche Lehre annimmt - kraft ihres Vertrauenstatbestandes selbständige Ansprüche begründet (BAG Urteil vom 5. Juli 1968 - 3 AZR 134/67 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und BAGE 23, 213, 218 = AP Nr. 10, aaO, sowie BAG AP Nr. 11, aaO), kann auf sich beruhen.

    Die Annahme einer betrieblichen Übung und die Auslegung der danach ausgestalteten Einzelarbeitsverträge folgt den Grundsätzen des Vertragsrechts (BAG Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 305/89

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht

  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1174/79
  • BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82

    Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte auf Grund einer

  • LAG Berlin, 29.04.1991 - 9 Sa 9/91

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 10.08.1982 - 3 AZR 90/81

    Versorgungszusage - Leistungsordnung - Bochumer Verband -

  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 544/89

    Enstehung eines Anspruchs durch betriebliche Übung - Einzelvertragliche Ansprüche

  • BAG, 23.01.1980 - 5 AZR 780/78

    Übertarifliche Lohnbestandteile - Besondere Leistungen des Arbeitnehmers -

  • BAG, 22.08.1979 - 4 AZR 896/77

    Inkrafttreten des BAT - Wirksam vereinbarte Nebenabrede - Fahrtkostenzuschuß -

  • LAG Berlin, 01.03.1999 - 9 Sa 133/98

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Lage

  • LAG Hamm, 07.01.1988 - 10 Sa 1016/87

    Betriebsvereinbarung; Wirksamkeit; Nichtigkeit; Arbeitsentgelt; Sonstige

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 372/83

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aufgrund betrieblicher Übung - Ausschluss der

  • BAG, 12.11.1986 - 5 AZR 637/84

    Lohnfortzahlungspflicht eines Arbeitgebers an einem nicht gesetzlichem Feiertag

  • BAG, 17.09.1986 - 5 AZR 633/85

    Befreiung von Arbeitspflicht unter Fortzahlung der Vergütung - Bestehen einer

  • BAG, 17.09.1986 - 5 AZR 402/85

    Bestimmung der Anforderungen an eine betriebliche Übung in öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 234/81

    Honoraransprüche eines bei einer Rundfunkanstalt festangestellten Sportreporters

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